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Regel und Verhalten am Schießstand

Regel und Verhalten am Schießstand

                            Regeln des Schiessbetriebs 

1.)  Die Schusskarte nach vorne fahren

2.) Das Gewehr spannen und anschliessend auf die Halterung auflegen 

3.) Die Diabolokugel wird erst dann eingeführt

     

Ausnahme:     bei Gewehren mit Seitenspannhebel, kann nach dem Spannen

                          auch zuerst die Diabolokugel eingeführt werden, dann mit

                          offener Verschlussklappe das Gewehr auf die Halterung legen   

             

4.) Die Verschlusskappe des Gewehrs schliessen

     

5.) Zielen und schiessen. Es ist dabei zu beachten, dass das Gewehr stets in

      Schussrichtung zur Karte  zu halten ist.

 6.) Nach Beendigung des Schiessens muss die Verschlusskappe des

      Gewehrs geöffnet werden.

 

7.) Rückgabe des Gewehrs zum Gewehrständer.

 

Während des gesamten Schiessvorgangs ist es verboten, die Waffe gespannt

und geladen neben sich zu legen, auch wenn der Schießstand  nur kurz verlassen

werden muss.

Das Gleiche gilt auch während einer Unterhaltung am Schießstand.

 

 

            Verhalten am Schießstand gem. Waffengesetz 

Bei der Abnahme der Schiessanlage in unserem Schützenheim, sind dem

Sachverständigen die Schiessbeschädigungen an Decken, Wänden und Gardinen

aufgefallen.

Dies führt auf nicht sachgemäße Handhabung mit der Waffe hin.

Die Einstellung des Schiessbetriebs wäre die Konsequenz daraus.

Ein erneutes Dulden durch den Sachverständigen wird es in Zukunft wohl nicht mehr geben.

Zur Verantwortung werden dann die jeweiligen aufsichtsführenden  Schiessmeister

genommen und letztendlich erfolgt dann die Einstellung des Schiessbetriebs.

Ganz nebenbei, gibt es dann auch noch ein Bußgeld.

Um dies in Zukunft natürlich zu verhindern, nochmals die Bitte an alle Schützen, sich am

Schießstand ordnungsgemäß ( gem. Waffengesetz)  zu verhalten.

Denn nur so können ungewollte Fehler, oder sogar Verletzungen von Personen,

verhindern werden.

 

Anmerkung:  Kartuschen, die älter als 10 Jahre sind, können für den Schiessbetrieb nicht

                         mehr benutzt werden. Diese sind zu entsorgen.

 

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